Verleihbedingungen der Kreisbildstelle Kronach

Allgemeines
Die Kreisbildstelle Kronach erfüllt als Zentrum für audiovisuelle Medien im Landkreis Kronach Aufgaben der Produktion, Sammlung und Verteilung audiovisueller Medien für die Arbeit in Bildung und Erziehung. Sie unterstützt und fördert mit diesem Mittlerangebot moderne Lernvollzüge in Bildungs- und Erziehungsarbeit im

inner- und außerschulischen Bereich. Der Verleih schließt im Bedarfsfall die fachdidaktische medienspezifische Beratung ein.

Adressaten
Die Dienstleistungen der Kreisbildstelle Kronach können von Vorschulen, Schulen, von Organisationen der Lehrerfort- und Weiterbildung, von Einrichtungen der Jugend- und Erwachsenenbildung und Gruppen mit Öffentlichkeitsarbeit, von Ämtern und Gemeinden, von Abschlussschülern und Studierenden in Anspruch genommen werden.

Bestellungen
Bestellungen/Reservierungen erfolgen durch die Nutzungsberechtigten persönlich in der Kreisbildstelle

per Telefon: 09261-94311,     Fax: 09261-627433      oder im Online-Medienkatalog per E-Mail: bibliothek@lra-kc.bayern.de

Überlassung der Medien und Geräte
Die Medien und Geräte können während der Öffnungszeiten der Kreisbildstelle von den Nutzungsberechtigten oder ihren Beauftragten in Empfang genommen werden. Von unbekannten Entleihern wird die Angabe von Name, Adresse, Telefon, Name der Bildungseinrichtung und ggf. die Vorlage des Ausweises benötigt.
Der Benutzer ist verpflichtet, die Medien und Geräte schonend zu behandeln und nur durch Personen bedienen zu lassen, die entsprechend ausgebildet sind.

Verleihdauer

Die Verleihdauer beträgt i.d.R. zwei Wochen. Bei Prüfungen oder anderen besonderen Anlässen ist eine Verlängerung nach vorheriger Absprache möglich.

Kostenregelung
Die Abgabe der AV-Medien, der Geräte und des jeweiligen Zubehörs erfolgt unter Vorbehalt gebührenfrei.

Haftung
Der Entleiher übernimmt mit der Aushändigung die volle Verantwortung für das Bildstelleneigentum; ferner verpflichtet er sich zur fristgerechten Rückgabe.
Veränderungen an den entliehenen AV-Medien können nicht gestattet werden. Etwaige Schäden oder Beschädigungen an Medien oder Geräten sind melde- und ersatzpflichtig. Die Weitergabe von AV-Medien oder Geräten an Dritte ist ohne Genehmigung der Kreisbildstelle nicht möglich.


Leihmaterialien dürfen nur innerhalb des Versorgungsgebietes des Landkreises Kronach eingesetzt werden.
Beachten Sie bitte die Einhaltung des neuen Urheberrechts! So z.B. ist das Kopieren von Datenträgern, auch ausschnittweise, nicht gestattet.
Präsentationen, Arbeitsblätter usw., die Teile der CD/DVD enthalten, dürfen nicht veröffentlicht oder verbreitet werden.
Öffentliche Vorführungen außerhalb der Schulen und Bildungseinrichtungen sind untersagt.
Medien und Geräte der Kreisbildstelle dürfen nicht zu gewerblichen Zwecken genutzt werden.

Anerkennung der Verleihbedingungen
Der Entleiher erkennt mit der Übernahme von AV-Medien, Geräten und Zubehör die Verleihbedingungen an.
Die Kreisbildstelle Kronach behält sich bei Zuwiderhandlungen das Recht vor Auflagen zu erteilen. 

gez. Dr. Schäfer. Kreisbildstellenleiter

E-Mail: kb.kronach@t-online.de

 

GEMA-Gebühren, die bei öffentlichen Veranstaltungen evtl. fällig werden, sind nicht durch den Verleih abgegolten; sie sind durch den Veranstalter mit der GEMA direkt abzurechnen.

Meldungen solcher Veranstaltungen richten Sie bitte an:

GEMA – Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte

GEMA Bezirksdirektion Nürnberg

Johannisstraße 1
90419 Nürnberg

Postfach 91 05 49
90263 Nürnberg

Sachgebiet Ober- u. Unterfranken:
Tel.: (09 11) 9 33 59-290
Fax: (09 11) 9 33 59-253

E-Mail: bd-n@gema.de

Internet: http://www.gema.de/

Zuständigkeitsbereiche: Bayern: Reg.-Bez. Mittelfranken, Reg.-Bez. Oberfranken, Reg.-Bez. Unterfranken, Reg.-Bez. Oberpfalz